Rassismus war das Herzstück der NS-Ideologie. „Vernichtung“ und „Rassenverbesserung“ waren die beiden untrennbaren Bestandteile der nationalsozialistischen Rassenpolitik. Auf der einen Seite der Kampf gegen die 'Parasiten' und 'Untermenschen' bis zu ihrer Hinrichtung und auf der anderen Seite die Aufzucht von 'reinrassigen', 'arischen' Deutschen, die als 'Herrenrasse' über 'minderwertige' Völker herrschen sollten. . Zahlreiche Institutionen, die sich mit der Umsetzung dieser Politik befassten, machten Köln zu einem Zentrum der Rassenpolitik im Rheinland.
Geschichte des Rassismus
Rassismus und Antisemitismus haben in Europa und Deutschland eine lange Tradition. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in Europa die ersten Rassentheorien entwickelt. Der französische Graf Joseph Arthur de Gobineau (1816–1882) war der erste, der eine integrale, wenn auch widersprüchliche Rassenideologie entwickelte, die anderen Autoren als Grundlage diente. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gewann der Sozialdarwinismus besondere Bedeutung, indem er Darwins Idee vom „Kampf ums Dasein“ in das Überleben des Stärkeren und die rücksichtslose Vernichtung aller minderwertigen Wesen oder Rassen uminterpretierte. Der Brite Houston Stewart Chamberlain (1855–1927) wurde mit seinem Bestseller „The Foundations of the Nineteenth Century“ zum wichtigsten Vertreter des politischen Antisemitismus. Auch in der Wissenschaft begann sich rassistisches Denken durchzusetzen. Rassenhygiene und Eugenik spielten bereits vor dem Ersten Weltkrieg eine wichtige Rolle und gewannen in der Weimarer Republik an Bedeutung. Es gab über ein Dutzend Vereine, die sich auf Bevölkerungspolitik, Rassenhygiene und Eugenik konzentrierten.
Hitlers Rassismus
Grundsätzlich war die nationalsozialistische Rassenideologie nicht neu. Neu war jedoch, dass die Rassenideologien tatsächlich konsequent in die Praxis umgesetzt wurden. Hitler selbst war ein glühender Rassist und Antisemit. Sein Weltbild mit seinen drei aufeinander bezogenen Kernelementen Antisemitismus, Antibolschewismus und Lebensraum prägte ihn von seinen politischen Anfängen bis zu seinem Tod. Er präsentierte seine Ideen mit brutaler Offenheit. In seinem 1925 erstmals erschienenen Buch „Mein Kampf“ erklärt er – ua in Anlehnung an Gobineau und Chamberlain – die „Rassenfrage“ nicht nur zum „Schlüssel zur Weltgeschichte, sondern auch auf die menschliche Kultur an sich'. Es sei die „heiligste Pflicht eines Volkes“, „für die Reinhaltung des Blutes zu sorgen“. Die Reinhaltung der Rasse und der Kampf gegen die Rassenvermischung waren Kernelemente von Hitlers Politik. Juden waren die Antithese, die Anti-Rasse zur „arischen Rasse“ und wurden als Inkarnation und Wurzel des Bösen angesehen, das Hitler sowohl im Internationalismus als auch im Pazifismus, in der Demokratie ebenso wie im Marxismus und während der Novemberrevolution und der Weimarer Republik erkannte. In „Mein Kampf“ sprach er offen von „Vernichtung und Vernichtung“, der physischen Liquidierung und Hinrichtung und verkündete am 30. Januar 1939 im Reichstag, dass ein Krieg die „Vernichtung der jüdischen Rasse“ in Europa bedeuten würde.
Rassenverfolgung bis hin zur „Vernichtung“
Die Umsetzung rassistischer Politik geschah in eskalierenden Phasen. Die von den Führern des Regimes entwickelten allgemeinen Ziele wurden von der nationalsozialistischen Verfolgungsmaschinerie mit enthusiastischer Initiative umgesetzt und entwickelten eine ganz eigene Dynamik. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 stellte sozusagen die Verfassung der nationalsozialistischen Rassenpolitik dar. Damit war es möglich, in großem Umfang Zwangssterilisationen durchzuführen, um zu verhindern, dass Menschen, die als rassisch minderwertig galten, Kinder bekommen. Die „Nürnberger Gesetze“ von 1935, das „Reichsbürgergesetz“ und die „Gesetze zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ bestimmten, dass alle Menschen, die „nicht deutschen Blutes“ waren, ihrer Rechte beraubt wurden, um dies zu erreichen „Sicherheit und Reinheit des deutschen Blutes“ [siehe auch Seite 186]. „Ehen zwischen Juden und deutschen Staatsbürgern oder Blutsverwandten“ sowie außereheliche Beziehungen zwischen ihnen wurden als „Rassenschande“ verboten und sogar mit dem Tode bestraft.
Landstreicher, Obdachlose, Alkoholiker und Prostituierte wurden als „Asoziale“ eingestuft und aus der „Volksgemeinschaft“ ausgegrenzt; Gleiches galt für „Gewohnheitsverbrecher“ und „Gemeinschaftsfremde“, die ebenfalls wegen rassischer Minderwertigkeit verfolgt und häufig zur Sterilisation gezwungen wurden. Auch Homosexuelle wurden aus rassischen Gründen verfolgt. Die Hinrichtung von körperlich und geistig Behinderten im Rahmen der „Euthanasie“ galt als „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Der Zweite Weltkrieg führte zu einer erheblichen Verschärfung der nationalsozialistischen „Rassenpolitik“; für die Nationalsozialisten bedeutete es die Möglichkeit, ihre rassenpolitischen Vorstellungen umzusetzen. Nach jahrelanger Diskriminierung und Verfolgung der „rassisch minderwertigen“ Juden und Zigeuner „fremder Rasse“ wurden sie nun massenhaft hingerichtet.
Rassenverbesserung ’
Die Verfolgung von als „rassisch Minderwertigen“ bis hin zum Massenmord wurde als „Vernichtung“ bezeichnet und war ein Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenpolitik. Die andere Komponente war die „rassische Verbesserung“ des „arischen“ Bevölkerungsanteils. Das ideologische Gegenstück zum Holocaust war die Rassenverbesserung durch selektive Züchtung. Darin sahen die Nationalsozialisten ein „Zuchtprogramm“ – in einem bewussten Bezug zur Biologie. Ihre „Bemühungen um die biologische Vollkommenheit des deutschen Volkes“ zielten auf die Schaffung der Erbgesundheit ab. Dies sollte durch eine Vielzahl von Maßnahmen erreicht werden: Der Nachweis der „arischen“ Abstammung als Voraussetzung für die Eheschließung, von den Gesundheitsämtern organisierte Beratungsstellen für Erb- und Rassenerhaltung, Steuererleichterungen für Menschen mit nachgewiesener Erbgesundheit, die es waren Heiratsmotivierte und kinderreiche Menschen etc. Demnach war die Mutterschaft die wahre und einzige Berufung der Frau.
Handfester Beweis für den Mutterkult war die Aneignung des „Muttertags“ und insbesondere der „Mutterkreuz“-Medaille für die Geburt „genetisch gesunder“ „arischer“ Kinder. Es wurde in drei Stufen vergeben: Bronze für vier oder fünf Kinder, Silber für sechs oder sieben Kinder und Gold für acht oder mehr Kinder. Hinzu kam die Germanisierungspolitik in den besetzten Ländern Osteuropas; die als „untermenschlich“ geltende slawische Bevölkerung wurde vertrieben und „arische“ Deutsche dorthin umgesiedelt, um den Anteil der „arischen“ Rasse zu erhöhen und eine „Herrenrasse“ zu schaffen, die über die slawischen Völker herrschen sollte.
NSDAP-Behörde für Rassenpolitik des Gaues Köln-Aachen
Köln war das Zentrum der Rassenpolitik im Rheinland, u. a. folgende Institutionen:
■ Rassenpolitische Behörde der NSDAP des Gaues Köln-Aachen
■ NSDAP-Volkskundebehörde des Gaues Köln-Aachen
■ Nationale Erbgesundheitsstelle der NSDAP des Gaues Köln-Aachen
■ NSDAP-Genealogiebehörde Gau Köln-Aachen
■ NS-Ärztekammer
■ Gesundheitsamt der Stadt Köln:
– Informationszentrum für Erb- und Rassenerhaltung
– Wohlfahrtszentrum für Angst und geistig Behinderte
– Wohlfahrtszentrum für Alkoholiker
–Wohlfahrtszentrum für Körperbehinderte
–Medizinisches Informationszentrum für Ehefragen
– Biokriminologische Abteilung
- Forensische Medizin
■ Informationszentrum für Familien- und Ahnenforschung des Kölner Archivregisters
■ Standesamt
■ Nationales Hygienemuseum
■ Universität zu Köln:
– Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene
–Medizinische und Psychiatrische Institute – Psychiatrische Klinik und Nervenheilanstalt Lindenburg
– Zentrum (ab 1941: Rheinischer Landesverband) für historische nationale Genealogieforschung
■ Bundesamt für Genealogie des Rheinischen Landesverbandes
■ Örtliches Erbgesundheitsgericht und Oberes Erbgesundheitsgericht
■ Sondergerichte
■ Evangelisches Krankenhaus Weyertal
■ Chirurgische Klinik der Universität zu Köln
■ Biokriminologisches Forschungszentrum der Justizvollzugsanstalt Klingelpütz
■ Reichsverband der Deutschen Familie, Zweigstelle Köln
■ Kriminalpolizei und Gestapo als Strafverfolgungsbehörden